Pachtende per April 2023

Wir sagen Dankeschön für wundervolle 10 Jahre.

Im Sommer 2023  findet ihr uns dann auf der  Hexenseehütte.

Mit einem weinenden und einem lächelnden Auge gehen wir mit Freude und Motivation in die letzte Saison unserer Pacht ...

Eure Hüttenwirte
Anja Hangl & Walter Kerscher

Mehr Informationen

Alpenverein
DAV

Öffnungszeiten

Kölner Haus: bis 21.10.2018 geöffnet

Am 06.12.2018 öffnen wir wieder unsere Hüttentür. Zwischenzeitlich sind wir per Mail erreichbar.

Hexenseehütte: Geschlossen

Aktuelle Informationen:
COVID-19

Die derzeitige Situation ist unklar und Fakten ändern sich praktisch täglich. Im Moment sind auch für uns zuverlässige Informationen schwer zu treffen. Gerne informieren wir Sie über unseren aktuellen Erkenntnisstand per Telefon unter +4354766214 oder per mail unter info@koelner-haus.at

Update Dezember 2021

Ab Montag, 20. Dezember 2021 gelten folgende Regelungen in Österreich:

  • Für die Einreise nach Österreich wird ein gültiger 2G-Nachweis UND zusätzlich ein PCR-Test benötigt (2G+). Dies gilt für die Einreise aus ALLEN Staaten.

  • Ausnahme: Personen mit einer Booster-Impfung (gültig ab dem Tag der 3. Impfung) benötigen keinen zusätzlichen PCR-Test.

  • Personen ohne PCR-Test oder Booster-Impfung unterliegen der Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearance) und müssen bis zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnis eine Heimquarantäne einhalten.

  • Kinder bis 12 Jahre sind auch von der 2G+-Regelung ausgenommen

  • Ungeimpfte Kinder/Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren benötigen den Holiday-Ninja-Pass

     

 

Update September 2021

Folgende Bedingungen sind für Winterbuchungen 2021/22 gültig:

  • Eine kostenlose Stornierung/Umbuchung ist bis 14 Tage vor Urlaubsbeginn für den Gast ohne Angaben von Gründen möglich.

Bis zum Anreisetag ist eine kostenlose Stornierung/Umbuchung unter folgenden Bestimmungen möglich:

  • Bei der Einstufung des Herkunftslandes als Risikogebiet und damit verbundene Quarantänebestimmungen bei der Anreise
  • Bei einer aufrechten Reisewarnung/Einstufung Virusvariantengebiet für Österreich/Tirol/Region Serfaus-Fiss-Ladis und damit verbundene Quarantäneverpflichtungen bei der Rückreise
  • Grenzschließungen
  • Behördliche Schließung der Bergbahnen und Infrastrukturbetriebe
  • BehördlichVorfreuen & sicher sein:
  • kostenlos stornieren und verschieben bis 14 Tage vor Urlaubsbeginn
  • unter entsprechenden Bedingungen sogar bis zum Anreisetag
  • alle Maßnahmen des Gesundheitsministeriums werden eingehalten und umgesetzt
  • strenge Hygienestandards wurden zusätzlich erweitert
  • Einreisebestimmungen nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben (dazu halten wir Sie natürlich hier auf dem Laufenden)

Serfaus-Fiss-Ladis MyVisitPass
Mit dem myVisitPass stellt Serfaus-Fiss-Ladis eine einfache, sichere und digitale Lösung für Testungen, Zugangskontrollen sowie ein eventuell notwendiges Contact Tracing zur Verfügung. Wir empfehlen den mVisitPass schon vor Anreise auf Ihrem Smartphone zu aktiveren. Genaue Informationen finden Sie unter: https://www.serfaus-fiss-ladis.at/de/myvisitpass

Update März 2021

Leider wird es keine Restwintersaison geben und somit öffnen wir unsere Hüttentür erst wieder am 12.06.2021. Wir hoffen, dass es bei diesem Öffnungstermin bleibt und wünschen allen Gästen Gesundheit und alles Gute. Um Ihnen ein wenig Sicherheit zu bieten, haben wir unsere Stornogebühren im Sommer 2021 angepasst. 

Neue Stornobedingungen für die Sommersaison 2021

  • Eine kostenlose Stornierung/Umbuchung ist bis 14 Tage vor Urlaubsbeginn für den Gast ohne Angaben von Gründen möglich.

Bis zum Anreisetag ist eine kostenlose Stornierung/Umbuchung unter folgenden Bestimmungen möglich:

  • Bei der Einstufung des Herkunftslandes als Risikogebiet und damit verbundene Quarantänebestimmungen bei der Anreise
  • Bei einer aufrechten Reisewarnung für Österreich/Tirol/Region Serfaus-Fiss-Ladis und damit verbundene Quarantäneverpflichtungen bei der Rückreise
  • Grenzschließungen
  • Behördliche Schließung der Bergbahnen und Infrastrukturbetriebe
  • Behördliche Schließung der Beherbergungsbetriebe

Update Februar 2021

Aufgrund der aktuellen Lage hat die Österreichische Bundesregierung am 15. Februar 2021 verkündet, die Hotellerie, Beherbergungsbetriebe und Gastronomie vorläufig geschlossen zu halten. Ein genaues Öffnungsdatum liegt derzeit noch nicht vor, es wird Anfang März eine Evaluierung der aktuellen Situation geben. Das Beherbergungsverbot gilt für alle Arten von Unterkünften.

Update Dezember 2020

Liebe Besucher, liebe Gäste
Die Unsicherheiten sind in diesen turbulenten Zeiten bei jedem sehr groß. Um Ihnen zumindest eine sichere Urlaubsplanung für den kommenden Winter zu garantieren, haben wir unsere Stornobedingungen angepasst.

Unsichere Zeiten verlangen nach flexiblen Lösungen…

Eine kostenlose Stornierung ist im Winter 2020/21 bis zum Tag der Anreise unter folgenden Kriterien möglich:

  • Bei Einstufung der Region Serfaus-Fiss-Ladis oder Tirol als Risikogebiet seitens Ihres Herkunftslandes
  • Bei Quarantäneverpflichtungen durch die Behörde nach Rückkehr zu Ihnen in die Heimat - Ausgenommen wenn die Quarantäneverpflichtung durch einen PCR Test aufgehoben werden kann
  • Bei Quarantäneverpflichtungen durch den Arbeitgeber nach Rückkehr

Für alle anderen Fälle gelten die normalen Stornobedingungen lt. österreichischem Hotelreglement/AGBH 2006.  Hierzu können Sie eine Stornoversicherung mit wenigen Klicks abschließen:

Unten stehende Gründe sind versicherbar: In der Hotelstorno Plus und Premium decken wir folgende Gründe bei einer Stornierung oder Reiseabbruch durch den Gast:

  • Erkrankung des Gastes an COVID-19
  • Erkrankung eines nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person an COVID-19 und die Anwesenheit des Gastes ist zu Hause dringend nötig
  • Fieber und Verdacht auf Corona, auch wenn das Testergebnis später negativ ist
  • Ein positives Testergebnis ohne Symptome
  • Ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist erkrankt und der Gast muss in Quarantäne

Kein Versicherungsschutz besteht:

  • wenn der Gast als Risikoperson eingestuft ist und daher aus Angst vor Ansteckung nicht reisen möchte
  • wegen einer behördlich vorsorglich verhängten Quarantäne bei Rückkehr ins Heimatland
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund durch die Pandemie ausgelöster Kündigungen
  • Grenzsperren, behördlich verhängte Hotelschließungen, Lock Down durch die Regierung

WICHTIG: Bei Grenzsperren, behördlich verhängten Hotelschließungen oder Lock Down durch die Regierung werden KEINE Stornokosten verrechnet!

Update zum 30. Oktober 2020

Liebe Besucher, liebe Gäste
Die derzeitige Situation ist unklar und Fakten ändern sich praktisch täglich. Gerne informieren wir Sie hier oder auch telefonisch oder per Mail über die aktuelle Lage.

Freuen Sie sich auf einen ungetrübten Winterurlaub und genießen Sie völlige Planungssicherheit bei Ihrer Buchung! Bis zum Tag der Anreise ist eine kostenlose Stornierung nur nach folgenden Kriterien möglich: 

  • Bei Einstufung der Region Serfaus-Fiss-Ladis als Risikogebiet seitens Ihres Herkunftslandes
  • Bei Quarantäneverpflichtungen durch die Behörde nach Rückkehr zu Ihnen in die Heimat. Ausgenommen wenn die Quarantäneverpflichtung durch einen kostenlosen PCR Test aufgehoben werden kann.
  • Bei Quarantäneverpflichtungen durch den Arbeitgeber nach Rückkehr

Für alle anderen Stornierungsgründe greifen die AGBH 2006/unsere Stornobedingungen. Mehr Informationen dazu gibt es bei der Europäischen Reiseversicherung und in unserem Status-Update „Aktuelle Informationen“.

Update zum 6. Oktober 2020 

  • Freuen Sie sich auf einen ungetrübten Winterurlaub und genießen Sie völlige Planungssicherheit bei Ihrer Buchung!
    Bis zum Tag der Anreise ist eine kostenlose Stornierung nur nach folgenden Kriterien möglich. Für alle anderen Stornierungsgründe greifen die AGBH 2006/unsere Stornobedingungen.
    - Bei Einstufung der Region Serfaus-Fiss-Ladis oder Tirol als Risikogebiet seitens Ihres Herkunftslandes
    - Bei Quarantäneverpflichtungen durch die Behörde nach Rückkehr zu Ihnen in die Heimat. Ausgenommen wenn die Quarantäneverpflichtung durch einen kostenlosen PCR Test aufgehoben werden kann.
    - Bei Quarantäneverpflichtungen durch den Arbeitgeber nach Rückkehr.
  • Unten stehende Gründe sind nach Abschluss der Europäischen Reiseversicherung gedeckt. In der Hotelstorno Plus und Premium decken wir folgende Gründe bei einer Stornierung oder Reiseabbruch durch den Gast: 
    - Erkrankung des Gastes an COVID-19
    - Erkrankung eines nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person an COVID-19 und die Anwesenheit des Gastes ist zu Hause dringend nötig
    - Fieber und Verdacht auf Corona, auch wenn das Testergebnis später negativ ist
    - Ein positives Testergebnis ohne Symptome
    - Ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist erkrankt und der Gast muss in Quarantäne
  • Kein Versicherungsschutz besteht:
    - wenn der Gast als Risikoperson eingestuft ist und daher aus Angst vor Ansteckung nicht reisen möchte
    -  wegen einer behördlich vorsorglich verhängten Quarantäne bei Rückkehr ins Heimatland
    - Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund durch die Pandemie ausgelöster Kündigungen
    - Grenzsperren, behördlich verhängte Hotelschließungen, Lock Down durch die Regierung (--> Wegfall der Beherbergungsvertragsgrundlage = es dürfen keine Stornokosten seitens des Vermieters verrechnet werden)
  • Alle Informationen dazu finden Sie bei der Europäischen Reiseversicherung

Update zum 17. Juni 2020 

  • Informationen vom ÖAV und VAÖ (Verband der alpinen Vereine Österreichs) zu den Verhaltensregeln in Coronazeiten auf österreichischen Hütten: 
  • Mind. 1 m Abstand (im allgemeinen Hüttenbereich; zu anderen Personen außerhalb der eigenen Besuchergruppe) 
  • Mind. 1,5 m Abstand im Schlaflager (zu anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstands) 
  • Keine Berührungen (Hände schütteln, Umarmungen, ins Gesicht fassen)
  • Hände waschen (mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden) 
  • In die Armbeuge oder ein Taschentuch nießen und husten 
  • Zur Vorsicht und Prävention an Anweisungen des Personals halten und bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben
  • Maskenpflicht in den Gondeln 
  • Matratzenüberzug, Sommerschlafsack, Handtücher und Kissen selber mitbringen 

Update zum 2. Juni 2020 

  • Meldung zur Stornoversicherung der europäischen Reiseversicherung
    (Winter 20/21): Solange die Situation stabil bleibt, gilt wieder vollumfänglicher Stornoversicherungs- und Reiseabbruchschutz bei COVID-19.
  • In der Hotelstorno Plus und Premium werden folgende Gründe bei einer Stornierung oder Reiseabbruch durch den Gast gedeckt:
    - Erkrankung des Gastes an COVID-19
    - Erkrankung eines nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person an COVID-19 und die Anwesenheit des Gastes ist zu Hause dringend nötig
    - Fieber und Verdacht auf Corona, auch wenn das Testergebnis später negativ ist
    - Ein positives Testergebnis ohne Symptome
    - Ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist erkrankt und der Gast muss in Quarantäne
  • Kein Versicherungsschutz besteht:
    - wenn der Gast als Risikoperson eingestuft ist und daher aus Angst vor Ansteckung nicht reisen möchte
    - wegen einer behördlich vorsorglich verhängten Quarantäne bei Rückkehr ins Heimatland
    - Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund durch die Pandemie ausgelöster Kündigungen
    - Grenzsperren, behördlich verhängte Hotelschließungen, Lock Down durch die Regierung
  • Rückfragen und Erreichbarkeit unter: corona@europaeische.at

Update zum 26. Mai 2020

  • Aufgrund des vorgezogenen Saisonstarts hat das Kölner Haus bereits ab 27. Juni wieder geöffnet.
  • Ab diesem Tag läuft auch wieder die Komperdellbahn, die sie bequem zum Kölner Haus bringt.
  • Buchungen können bis spätestens eine Woche vor Anreise kostenfrei storniert werden, bereits getätigte Anzahlungen werden wir selbstverständlich auf Wunsch unserer Gäste zurückzahlen oder gutschreiben. Diese Bedingung sind bis November 2020 gültig.

Update zum 13. Mai 2020

  • Wir passen unsere Stornobedingungen der aktuellen Situation rund um COVID-19 und den damit verbundenen Buchungen für den Sommer 2020 an.
  • Buchungen können bis spätestens eine Woche vor Anreise kostenfrei storniert werden, bereits getätigte Anzahlungen werden wir selbstverständlich auf Wunsch unserer Gäste zurückzahlen oder gutschreiben. Diese Bedingung sind bis November 2020 gültig.
  • In enger Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband erarbeiten wir eine klare, offene und sachliche Kommunikation, damit unsere Gäste auch diesen Sommer das tolle Angebot sicher und mit gutem Gewissen nutzen können.

Update zum 18. April 2020

  • Ab 5. Juli 2020 ist das Kölner Haus wieder geöffnet! Unter gewissen Voraussetzungen (zB. Wegebau der Sektion) kann es sein, dass das Kölner Haus bereits etwas früher geöffnet wird. Weitere Informationen geben wir Ihnen hier gerne bekannt.
  • Angesichts der aktuellen Situation und dem reduziertem Liftbetrieb bringt Sie diesen Sommer anstelle der Komperdellbahn die Alpkopfbahn auf den Berg.
  • Das Kölner Haus befindet sich in Sichtweite der Bergstation Alpkopf.

Update vom 16. März 2020

  • Vertreter des Tiroler Tourismus und das Land Tirol haben gemeinsam eine weitreichende Entscheidung getroffen. In ganz Tirol werden weitere Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus umgesetzt. Im gesamten Landesgebiet werden alle Seilbahnen am Sonntag 15. März 2020 ihren letzten Betriebstag haben.
  • Beherbergungsbetriebe, Einzelhandel, Dienstleister und öffentliche Einrichtungen werden im Laufe des Montags, 16. März 2020, geschlossen.
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